Logo Sabrina Blumenthal Website Grafikdesignerin Markendesigner



AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Art Direktion/Grafik Designer
Sabrina Blumenthal

1. Geltungsbereich

(1.1.) Für alle Verträge über Kommunikationsdesign-Leistungen zwischen der Art Direktorin/Designerin und dem/der Auftraggeber:in gelten ausschließlich die nachfolgenden AGBs. Sie gelten auch dann, wenn der/die Auftraggeber:in Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGBs abweichende Bedingungen enthalten.

(1.2.) Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen die Art Direktorin/Designerin ausdrücklich schriftlich zustimmt.

 

2. Vertragsgegenstand

(2.1.) Mit der Beauftragung gelten meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen und akzeptiert. Einzelheiten des Auftrages wie Aufgabenstellung, Dauer, Honorar etc. werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag oder Angebot geregelt. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Dienstleistung, nicht die Erzielung eines bestimmten Erfolges. Die Leistungen der Art Direktorin/Designerin gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der/die Auftraggeber:in nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Vergütung

(3.1.) Sämtliche Leistungen, die die Art Direktorin/Designerin für den/die Auftraggeber:in bringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der/die Auftraggeber/in während oder nach Leistungserbringung der Art Direktorin/Designerin Sonder- und/oder Mehrleistungen der Art Direktorin/Designerin, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der/die Auftraggeber:in zu vertreten hat, so kann die Art Direktorin/Designerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

(3.2.) Die Vergütung setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus einem Entwurfshonorar und – soweit eine Nutzung der Leistungen vertraglich vorgesehen ist – einem Nutzungshonorar zusammen. Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt. Weitergehende Nutzungen müssen ergänzend bezahlt werden.

(3.3.)Vorschläge der/die Auftraggeber:in bzw. seiner Mitarbeiter:innen oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

(3.4) Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

 

4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug

(4.1.) Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes, soweit vertragsgemäß erbracht, fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er von der Art Direktorin/Designerin finanzielle Vorleistungen, die 25% des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, nach Ablieferung.

(4.2.) Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

(4.3.) Bei Zahlungsverzug kann der Art Direktorin/Designerin bei Rechtsgeschäften, an denen ein/-e Verbraucher/-in nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein/-e Verbraucher/-in beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

 

5. Nutzungsrechte

(5.1.) Die finalen Designs und Werke dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang verwendet werden, ausgenommen sind hierbei Entwürfe. Der Nutzungsumfang beinhaltet eine zeitlich unbeschränkte Nutzung, d. h., es gibt kein Ablauf- oder Enddatum für Ihre Rechte zur Verwendung der betreffenden Inhalte. Weltweit, d. h., Inhalte dürfen in beliebigen geografischen Gebieten genutzt werden. Unbegrenzt, d. h., Inhalte dürfen in einer unbegrenzten Anzahl von Projekten verwendet werden, jedoch nicht für sogenannte On-Demand Produkte.

(5.2.) Eingeschränkte Verwendung – sofern keine zusätzliche Lizenz erworben wurde. Die folgenden Punkte sind ohne schriftliche Einwilligung der Art Direktorin/Designerin und Zahlung einer zusätzlichen Lizenzgebühr untersagt.

Keine „On Demand“-Produkte. Sofern der/die Auftraggeber:in hierfür keine spezielle Lizenz erwirbt, dürfen Sie keine Inhalte in Verbindung mit „On-Demand“-Produkten verwenden (z. B. Produkte, bei denen das erstellte Design/die erstellte Grafik/Entwürfe durch einen Dritten zur Gestaltung des Produkts im Sinne einer Sonderanfertigung ausgewählt wird), insbesondere Postkarten, Becher, T-Shirts, Kalender, Poster, Bildschirmschoner oder Hintergrundbilder auf Mobiltelefonen oder ähnliche Artikel (dies umfasst auch den Verkauf von Produkten über nach Kundenvorgabe entworfene Websites oder Websites wie zazzle.com, redbubble.com oder cafepress.com oder ähnliches).

Keine elektronischen Vorlagen. Sofern Sie hierfür keine spezielle Lizenz erwerben, dürfen Sie Inhalte nicht im Rahmen von elektronischen oder digitalen Vorlagen verwenden, die zum Weiterverkauf oder sonstigem Vertrieb bestimmt sind (wie etwa Vorlagen für Websites, Visitenkarten, elektronische Grußkarten und Broschüren- oder Magazingestaltungen).

Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ist in jedem Fall durch ein Nutzungshonorar gesondert zu vergüten. Die Nutzung ist bei rechtlich geschützten Leistungen nicht gestattet und berechtigt die Art Direktorin/Designerin neben der Forderung eines ergänzenden Nutzungshonorar zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen.

Jede auch nur teilweise Nachahmung eines rechtlich geschützten Entwurfs, finalen Designs und Werke oder einer rechtlich geschützten Reinzeichnung ist unzulässig. Sämtliche finalen Designs und Werke, Entwürfe und Reinzeichnungen, Konzeptionen und sonstige Leistungen des Art Direktorin/Designerin werden dem/der Auftraggeber:in im Sinne des Art. 18 Abs. 1 UWG anvertraut. Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist unzulässig.

(5.3.) Der Art Direktorin/Designerin räumt dem/der Auftraggeber:in die für den jeweiligen erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.

(5.4.) Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Art Direktorin/Designerin.

(5.5.) Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber:in über.

(5.6.) Geschützte finalen Designs und Werke, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Art Direktorin/Designerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Die Art Direktorin/Designerin hat das Recht eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seiner geschützten finalen Designs und Werke, Entwürfe und Reinzeichnungen zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen an den vorgenannten Werkleistungen zu gefährden.

6. Namensnennungspflicht

(6.1.) Der Art Direktorin/Designerin ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungszwecken und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungen der Art Direktorin/Designerin namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich ist.

7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

(7.1.) Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen finalen Designs und Werke, Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend in Rechnung gestellt.

(7.2.) Die Art Direktorin/Designerin ist nach vorheriger Abstimmung mit dem/der Auftraggeber:in berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnungen des/der Auftraggeber:in zu bestellen. Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, der Art Direktorin/Designerin entsprechende Vollmacht zu erteilen.

(7.3.) Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Art Direktorin/Designerin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der/die Auftraggeber:in, der Art Direktorin/Designerin im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der Art Direktorin/Designerin ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.

(7.4.) Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom/von Auftraggeber:in zu erstatten.

(7.5.) Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber/-in abgesprochen sind, sind vom/von Auftraggeber:in zu erstatten.

 

8. Eigentum an finalen Designs/Werke, Entwürfen, Reinzeichnungen und Daten

(8.1.) An finalen Designs/ Werke und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt. Die Art Direktorin/Designerin schließt hierbei die Nutzungsrechte an Entwürfen, die nicht ausgearbeitet als Reinzeichnung oder finales Design/Werk übergeben wurden, aus.

(8.2.) Die Originale sind der Art Direktorin/Designerin nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt. Bei Beschädigung oder Verlust hat der/die Auftraggeber:in die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

(8.3.) Die in Erfüllung des Vertrages entstandenen Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der Art Direktorin/Designerin. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den/die Auftraggeber:in herauszugeben. Wünscht der/die Auftraggeber:in deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

(8.4.) Hat die Art Direktorin/Designerin dem/der Auftraggeber:in Daten und Dateien, insbesondere sogenannte offene Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden, es sei denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.

(8.5.) Die Versendung sämtlicher in Ziffer 8.1 bis 8.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Rechnung des/der Auftraggeber:in und, sofern der/die Auftraggeber:in kein Verbraucher ist, auf Gefahr des/der Auftraggeber:in.

 

9. Eigenwerbung

(9.1.) Die Art Direktorin/Designerin ist berechtigt, sämtliche Muster in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung der/die Auftraggeber:in zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den/die Auftraggeber:in hinzuweisen, sofern die Art Direktorin/Designerin nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des/die Auftraggeberin schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss die Art Direktorin/Designerin für seine Werbezwecke selbst einholen.

 

10. Haftung

(10.1.) Die Art Direktorin/Designerin haftet für entstandene Schäden z. B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet die Art Direktorin/Designerin auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet sie für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

(10.2.) Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des/der Auftraggebers:in an Dritte erteilt werden, übernimmt die Art Direktorin/Designerin gegenüber dem/der Auftraggebers:in keinerlei Haftung, es sei denn, die Art Direktorin/Designerin trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. Die Art Direktorin/Designerin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

(10.3.) Der/die Auftraggeber:in versichert, dass er/sie zur Verwendung aller dem Art Direktorin/Designerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der/die Auftraggeber:in der Art Direktorin/Designerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

(10.4.) Der Auftraggeber:in hat finale Designs/Werke, Entwürfe und/oder Reinzeichnungen auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für solchermaßen vom/von Auftraggeber:in freigegebene finale Designs/Werke, Entwürfe und/oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Art Direktorin/Designerin für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn der/die Auftraggeber:in ein/e Verbraucher/-in ist.

(10.5.) Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Art Direktorin/Designerin geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Dies gilt nicht, wenn der/die Auftraggeber:in ein/e Verbraucher/-in ist.

(10.6.) Der/die Auftraggeber:in ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit finale Designs/Werke und Reinzeichnungen selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die finale Designs/Werke und Reinzeichnungen und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. Die Art Direktorin/Designerin haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit finale Designs/Werke und Reinzeichnungen. Die Art Direktorin/Designerin wird den/der Auftraggeber:in auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind. Für die vom Auftraggeber:in zu vervielfältigenden und freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung der Art Direktorin/Designerin.

 

 11. Vertragsauflösung

(11.1.) Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist nur mit einem triftigen Grund möglich. Ein wichtiger Kündigungsgrund setzt voraus, dass es für eine Vertragsseite unzumutbar ist, die Vertragsbeziehung aufrecht zu erhalten. Die bis zur vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen der Art Direktorin/Designerin werden anteilig in Rechnung gestellt.

 

12. Schlussbestimmungen

(12.1.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Art Direktorin/Designerin, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, oder mindestens eine Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

(12.2.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(12.3.) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

(12.4.) Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser AGBs. Der Stand der AGB ist am Ende des Dokuments zu finden.

Juni 2022 © Sabrina Blumenthal